Magellan – Lizenzvereinbarung für Endanwender

 

Diese Endanwender-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen der MiTAC Digital Corporation, ihrem Partner („Magellan“) und dem Endanwender der Software („Kunde“) geschlossen. Durch Anklicken der Akzeptieren-Schaltfläche, Installieren, Herunterladen oder Nutzen der Software mit einem Computer, Navigationsgerät, Mobiltelefon oder anderen Geräten („Produkt“) akzeptiert der Kunde, an sämtliche Bedingungen dieser Vereinbarung einschließlich Einschränkungen, Garantie- und Haftungsausschluss wie nachstehend erwähnt gebunden zu sein. Sofern der Kunde seiner Bindung an sämtliche Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen sollte, muss der Kunde a) Installation, Herunterladen und/oder Nutzung der Software sofort stoppen und sämtliche heruntergeladenen Teile der Software unverzüglich von seinem Computer löschen. b) Mit dem Produkt gelieferte Software muss dem Händler zurückgegeben werden, von dem die Software erworben wurde.

1.    Softwarelizenz Hiermit gewährt Magellan Kunden eine nicht-exklusive, persönliche und nicht übertragbare Lizenz für Installation, Nutzung und Einsatz der in dieser Vereinbarung erwähnten Magellan-Software („Software“) nebst mitgelieferter Dokumentation („Dokumentation“); dabei gelten folgende Einschränkungen:

a) Kunden dürfen die Software ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke einsetzen. Software, die zum Groß herunterladen auf einen Computer bestimmt ist, darf nur auf einen einzigen Computer im Besitz des Kunden ausgeführt werden. Der Kunde darf die Software von einem Computer zu einem anderen übertragen, sofern sichergestellt ist, dass die Software zu keinem Zeitpunkt auf zwei oder mehr Computern gleichzeitig ausgeführt wird.

b) Kunden dürfen die Software ausschließlich zum Herunterladen von Daten zur alleinigen Nutzung mit einem einzelnen Produkt verwenden. Verkauf, Handel, Verleih, Verleasen der Software an Dritte sind unter jeglichen Umständen untersagt.

c) Modifikation, Rückentwicklung, Dekompilierung, Disassemblierung sowie Erstellung von der Software abgeleiteten Werken sind untersagt.

d) Vervielfältigungen der Dokumentation sind untersagt.

Sämtliche Rechte an der Software sowie sämtlicher die Software begleitenden Programmen und/oder Daten, die von Magellan oder unter Lizenz von Drittanbietern mitgeliefert werden, verbleiben im Besitz von Magellan (und gegebenenfalls auch Zulieferern), sofern diese nicht im Zuge dieser Vereinbarung ausdrücklich an den Kunden übertragen werden. Dies gilt auch ohne jegliche Einschränkungen für Software von NAVTEQ North America, LLC und Tele Atlas N.V. („Drittanbietersoftware“).

2.    Drittanbietersoftware Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass möglicherweise bestimmte Drittanbietersoftware in die Software integriert wurde. Daher kann zur ordnungsgemäßen Nutzung der Software auch die Zustimmung des Endanwenders zu den Bedingungen und Konditionen des Anbieters solcher Drittanbietersoftware erforderlich sein. Bei Software, die installiert und/oder heruntergeladen wird, können weitere Schritte des Endanwenders zur Signalisierung seiner Zustimmung erforderlich sein. Bei verpackter Software erhält der Kunde Kopien solcher Bedingungen und Konditionen in einer Form, die dazu geeignet ist, sich mit den Inhalten vertraut zu machen und diesen zuzustimmen. In jedem Fall stimmt der Kunde zu, dass seine Rechte und Nutzungsrechte hinsichtlich jeglichem Teil von Drittanbietersoftware den jeweils zutreffenden Bedingungen und Konditionen unterliegen.

3.    Kopien der Software Der Kunde ist berechtigt, eine einzige Kopie der Software zu Archivierungs- und Sicherungszwecken anzulegen, sofern solche Kopien sämtliche urheberrechtlichen Hinweise des Originals aufweisen.

4.    Eigentum an der Software und an bestimmten geistigen Eigentumsrechten Die dem Kunden in Abschnittziffer eins gewährte Lizenz stellt keinen Verkauf der Software dar. Bei der Software, Drittanbietersoftware und Dokumentation handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke, die wertvolle geheime und vertrauliche Informationen von Magellan und Drittanbietern enthalten können. Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an der Software und Dokumentation verbleiben im alleinigen Besitz von Magellan, sämtliche geistigen Eigentumsrechte an Drittanbietersoftware verbleiben im alleinigen Besitz des jeweiligen Drittanbieters. Bei Nutzung, Speicherung und Kopieren der Software hat der Kunde angemessene Sorgfalt walten zu lassen. Software, Drittanbietersoftware und Dokumentation müssen mit derselben Sorgfalt wie vertrauliche Informationen im eigenen Besitz behandelt werden. Um Missverständnissen zwischen Kunden und Magellan vorzubeugen, verbleiben sämtliche Nutzung- und Eigentumsrechte von Software-bezogenen Marken bei Magellan.

5.    Haftungsausschluss Magellan und ihre Zulieferer gewähren keinerlei ausdrücklichen oder impliziten Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich von Software, Drittanbietersoftware, Medien, Dokumentation, Ergebnissen sowie Exaktheit von Daten und lehnen hiermit ausdrücklich und im gesetzlich höchstzulässigen Umfang sämtliche Gewährleistungen hinsichtlich Markttauglichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck sowie Nichtverletzung von Rechten Dritter ab. Software und Drittanbietersoftware werden ohne Mängelgewähr und bei Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt. Weder Magellan noch ihre Zulieferer gewährleisten, dass die Software den Erwartungen des Kunden entspricht und sich auf ununterbrochene und/oder fehlerfreie Weise einsetzen lässt.

 

       Diese Bestimmungen wirken sich nicht auf die gesetzlich zugestandenen Rechte des Kunden in seinem jeweiligen Rechtssystem laut Abschnitt 10 aus. Kunden genießen eventuell weitere, örtlich unterschiedliche Rechte.

 

6.    Warnung: Die Software spiegelt Zustände wieder, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten vor dem Kauf der Software durch den Kunden gegeben waren. Demzufolge kann die Software aufgrund von Veränderungen im Laufe der Zeit, durch Straßenbauarbeiten, veränderte Bedingungen und aufgrund von ähnlichen Gründen fehlerhafte oder unvollständige Daten oder Informationen enthalten. Von der Software wird Folgendes nicht berücksichtigt: Gesetzliche Einschränkungen (wie Fahrzeugtyp, Gewicht, Höhe, Breite, Beladung und Geschwindigkeitsbeschränkung); Straßenneigung und -zustand; Brückenhöhen, -breiten, Gewichts- und sonstige Einschränkungen; Bevölkerungsdichte; Wohnqualität und Sicherheit bestimmter Gebiete; Verfügbarkeit und Nähe von Polizei-, Feuerwehr-, Rettungs-, medizinischen und sonstigen Diensten; Baustellen und sonstige Gefährdungen; Straßen- und Spursperrungen; Zustand und Sicherheit von Straßen- und Verkehrseinrichtungen; Wetterbedingungen; Charakteristiken und Zustand von Fahr- und Gehwegen; besondere Ereignisse; Verkehrsstaus; Reisezeiten.

 

7.    Haftungsbeschränkung Magellan und ihre Zulieferer lehnen im Zuge dieser Vereinbarung und anderweitig im höchsten gesetzlich zulässigen Umfang jegliche Haftung gegenüber Kunden und Dritten für spezielle, beiläufige, indirekte, Folge- und Strafschäden ab. Dazu zählen Verluste von Profiten und Rücklagen, Geschäftsverlust, Geschäftsunterbrechung, Nutzungsausfall, Verluste durch Beschädigung und Austausch von Ausrüstung und Besitz, Verluste durch Wiederherstellung oder Austausch von Programmen oder Daten im Zuge von Garantieansprüchen, Vertragsverluste, Schadensersatz (einschließlich Fahrlässigkeit), Kausalhaftung und Sonstiges ab, auch wenn Magellan oder ihre Zulieferer auf die Möglichkeit des Eintretens von Ansprüchen oder Schäden hingewiesen wurden, sofern keine Inhalte dieses Abschnittes 7 als Beschränkung der Haftung von Magellan bei Todesfällen oder Verletzungen durch Fahrlässigkeit angesehen werden.

In bestimmten Gerichtsbarkeiten sind Ausschluss oder Begrenzung der Haftung bei beiläufigen und Folgeschäden sowie Ausschluss der Delikthaftung nicht zulässig; daher ist es möglich, dass die obigen Einschränkungen und Ausschlüsse nicht für jeden Kunden gelten und Kunden lokal unterschiedliche gesetzliche Rechte zustehen.

 

       Die Gesamthaftung von Magellan im Zuge dieser Vereinbarung wird in sämtlichen Fällen einschließlich a) Tod oder Verletzung von Personen sowie b) Sachschäden und Sachbeschädigungen auf die Summe zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung vorhersehbaren Schäden, höchstens jedoch auf 100 US-Dollar begrenzt. Dabei ist es unerheblich, ob Schäden durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Missverhalten seitens Magellan, ihrer Mitarbeiter und sonstiger Beschäftigten unter Vertrag, durch Vergehen oder aus anderen Haftungsgründen eintreten.

8.    Gültigkeit und Beendigung

8.1  Gültigkeit Diese Vereinbarung behält ihre volle Gültigkeit und Wirksamkeit über den Gültigkeitszeitraum der geistigen Eigentumsrechte Magellans, sofern diese Vereinbarung nicht fristlos und automatisch durch erhebliche Verstöße seitens des Kunden aufgehoben wird oder Insolvenz des Kunden gemäß Gesetzen der USA oder anderen Gerichtsbarkeiten eintritt.

8.2  Auswirkungen der Beendigung Bei Beendigung dieser Vereinbarung seitens Magellan erlöschen sämtliche dem Kunden zugestandene Rechte mit sofortiger Wirkung, der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Kopien der Software, von Drittanbietersoftware und der Dokumentation sowie sämtliche Vervielfältigungen unverzüglich zu vernichten.

8.3  Nichtbeschränkung von Rechtsmitteln Die Ausübung sämtlicher Beendigungsrechte innerhalb des Abschnitts 8 durch Magellan stellt keine Begrenzung oder Beeinträchtigung jeglicher Rechte Magellans auf Entschädigungen und andere Schadenersatzmöglichkeiten dar und bewirkt kein Zugeständnis von Rechten und Rückerstattungsrechten zum Vorteil des Kunden.

9.    Schadenersatz Der Kunde befreit Magellan und seine Zulieferer von sämtlicher Schadensersatzhaftung hinsichtlich der Nutzung von Software, Drittanbietersoftware und Dokumentation seitens des Kunden; dazu zählen auch Verluste durch Geschäftsunterbrechungen sowie Datenverluste.

 

10. Bestimmungen für reine Endanwender Die Einschränkungen oder Ausschlüsse von Gewährleistung und Haftung im Zuge dieser Vereinbarung stellen keine Einschränkungen der gesetzlich zugestandenen Rechte von Verbrauchern dar; also von Personen, die Güter nicht zum geschäftlichen Einsatz erwerben. Die Einschränkungen und Ausschlüsse zu Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung dieser Vereinbarung gelten nur dann für den Kunden, wenn solche Einschränkungen und Ausschlüsse am jeweiligen Wohnort des Kunden zulässig sind.

 

110.         Allgemeine Bestimmungen

11.1   Höhere Gewalt Weder Kunden noch Magellan haften bei jeglichen Vorkommnissen im Zuge dieser Vereinbarung, wenn das Eintreten solcher Vorkommnisse sich der Einflussnahme der jeweiligen Partei entzieht.

11.2   Benachrichtigungen Sämtliche erforderlichen oder zugelassenen Benachrichtigungen an Magellan sowie sämtliche sonstigen diesbezüglichen Nachrichten müssen per international anerkannten Zustellungsunternehmen an die nachstehend angegebene Magellan-Anschrift gesandt werden.

11.3   Vertraulichkeit Sämtliche von Magellan gegenüber Kunden offen gelegte Informationen müssen vom Kunden vertraulich behandelt und dürfen nicht veröffentlicht werden. Der Kunde verpflichtet sich, solche Informationen nicht Dritten gegenüber offen zu legen, sofern keine schriftliche Genehmigung seitens Magellan vorliegt.

11.4   Gesamte Vereinbarung: Keine Ergänzungen Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich der hierin festgelegten Punkte dar und ersetzt sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Sämtliche Ergänzungen, Änderungen oder Ausschlüsse hinsichtlich dieser Vereinbarung erlangen nur in Schriftform und nach Unterzeichnung durch beide Parteien Gültigkeit.

11.5   Herrschendes Recht Diese Vereinbarung wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Kalifornien, USA, geschlossen und durchgesetzt. Konflikte mit Rechtsgrundsätzen sowie Konventionen der Vereinten Nationen zu Verträgen zum internationalen Warenabsatz werden nicht berücksichtigt. Sämtliche aus dieser Vereinbarung erwachsenden Streitigkeiten müssen von den Parteien auf anständige Weise beigelegt werden.

11.6  Salvatorische Klausel Falls Teile dieser Vereinbarung von einem ordentlichen Gericht als ungültig oder undurchführbar betrachtet werden, bleiben die restlichen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt. Strittige Teile dieser Vereinbarung werden durch gültige und durchführbare Bestimmungen ersetzt, die den ursprünglichen, als ungültig oder undurchführbar erachteten, Bestimmungen möglichst nahe kommen.

11.7   Unterlassung Magellan ist berechtigt, die Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung bei Anwendbarkeit durch billigkeitsrechtlichen Anspruch durchzusetzen; dazu zählen Unterlassungsansprüche und effektive Vertragserfüllung ohne Obligationen.

11.8   Abtretung Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung gänzlich oder teilweise durch rechtliche oder andere Schritte (einschließlich Fusion, Akquise, Konsolidierung oder Veräußerung sämtlicher oder nahezu sämtlicher Aktiva des Kunden) neu zuzuweisen oder zu übertragen.

 

11.9   Ausfuhrbeschränkung Der Kunde verpflichtet sich, keinerlei Teile der ihm zur Verfügung gestellten Software einschließlich Drittanbietersoftware sowie Produkte, die auf solcher Software basieren, zu exportieren, sofern nicht sämtliche Lizenzen, Zulassungen, Exportbestimmungen und Vorschriften beachtet werden.

 

11.10 Endanwender in Regierungspositionen Falls die Software von oder im Namen der Regierung der Vereinigten Staaten oder von anderen Regierungsinstitutionen mit ähnlichen Rechtsansprüchen erworben wird, muss der Kunde Magellan unter der nachstehend erwähnten Anschrift kontaktieren und eine Kopie der zusätzlichen Bedingungen und Konditionen zum Einsatz in solchem Umfeld anfordern.

 

MiTACDigital Corp.

471 El Camino Real

Santa Clara, CA, 95050

USA

www.magellanGPS.com